Ein Instrument für Politik und Verwaltung
Ein städtebauliches Klimaanpassungskonzept bietet eine fundierte Entscheidungsgrundlage, indem es die klimatischen Risiken einer Gemeinde analysiert und priorisiert. Es unterstützt die effiziente Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen und kann bei der Beantragung von Fördermitteln helfen.
Ein städtebauliches Klimaanpassungskonzept liefert eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
Ein städtebauliches Klimaanpassungskonzept basiert auf einer räumlichen Analyse der klimatischen Risiken in der Gemeinde. Die Gemeinde erhält so fundierte Informationen darüber, welche Räume von welchen Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen sind und wo vorrangig Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen müssen. Die Informationen liefern gute Argumente und können als Grundlage für politische und fachliche Entscheidungen oder Abwägungen dienen. Das Klimaanpassungskonzept bildet damit einen Fahrplan für eine klimagerechte Siedlungsentwicklung der nächsten Jahre. Prioritäten bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen können so räumlich und thematisch richtig gesetzt und Ressourcen effizient genutzt werden.
„Wir haben schon im Vorfeld oft bei städtebaulichen Vorhaben mit Kaltluftströmen argumentiert. Das war immer sehr abstrakt und wurde oft in Frage gestellt. Durch das Klimaanpassungskonzept ist das inzwischen anders geworden. Wir haben die Kaltluftströme jetzt mit entsprechenden Daten belegen können und haben dazu viel greifbare und handfestere Aussagen, so dass es jetzt keine Diskussion mehr darüber gibt.“
Klaus Busch, Stadtplanungsamt
„Wir sind eine Kommune, die durch die Lage in einem Talkessel gerade im Sommer gut durchlüftet werden muss, damit sich die Hitze nicht staut. Wir konnten mithilfe des Klimaanpassungskonzepts wichtige Informationen zur Flächenentwicklung eines Gewerbegebiets für den Stadtrat transparent und anschaulich darstellen. Die Stadtklimaanalyse hat ausgesagt, dass die betroffenen Bereiche für die Durchlüftung und für die Kaltluftentstehung von größter Wichtigkeit sind. Dann hat der Stadtrat das Thema Gewerbegebietserweiterung sofort fallen gelassen.“
Manfred Wirth, Amt für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Ein Klimaanpassungskonzept gibt Orientierung für die Finanzierung von Maßnahmen.
Ein städtebauliches Klimaanpassungskonzept kann Orientierung bei der Einplanung von Finanzierungsmitteln im kommunalen Haushalt geben und bei der Beantragung von Fördermitteln hilfreich sein. Einige Förderprogramme und Finanzierungsmechanismen verlangen aktuelle, detaillierte Informationen und Analysen, um die Notwendigkeit und Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu belegen. Die Fördervoraussetzungen sind entsprechend zu prüfen.
Durch ein Klimaanpassungskonzept folgen die Gemeinden den gesetzlichen Zielen des Bundes und des Freistaats Bayern.
Als Rahmengesetz setzt das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) die strategischen Leitplanken für die Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen. Ziel ist es, dass künftig für alle föderalen Ebenen Klimaanpassungsstrategien oder Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet werden. Die Länder wurden durch das KAnG beauftragt, Regelungen zur Anfertigung von Klimaanpassungskonzepten auf der Ebene der Gemeinden (und Kreise) zu treffen. Die Klimaanpassungskonzepte sollen ein planmäßiges Vorgehen zur Klimaanpassung enthalten und auf der Grundlage von Klimarisikoanalysen aufgestellt werden. Hierdurch wird es einheitliche Standards für die gesamte Landesfläche geben, die jedoch bei Bedarf durch einzelne Kommunen verfeinert werden können. Die Länder definieren, welche Gemeinden und Kreise ein Klimaanpassungskonzept erstellen müssen und berichten dem Bund, in welchem Umfang entsprechende Konzepte vorliegen.
Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung, einschließlich der Flächennutzungsplanung und der Bauleitplanung. § 1 des BauGB gibt den Klimabelangen ein rechtliches Gewicht in der planungsrechtlichen Abwägung, die Klimaanpassung ist dabei „insbesondere auch in der Stadtentwicklung zu fördern" (§ 1 Abs. 5 BauGB). Klimaanpassungskonzepte können die fachliche Grundlage für die Umsetzung dieser Vorgaben in der kommunalen Bauleitplanung bilden.
Außerhalb der Bauleitplanung kommt für Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Berücksichtigungsgebot des Ziels der Klimaanpassung nach § 1 KAnG zum Tragen (§ 8 KAnG).