Bayerische Gemeinden im Klimawandel
Die Auswirkungen des Klimawandels sind in Bayern längst spürbar: Extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Starkregen und Überschwemmungen nehmen zu. Um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu mindern, ist eine Anpassung der gebauten Umwelt in unseren Gemeinden nötig.
Extreme Wetterereignisse nehmen zu
Der Klimawandel stellt Länder, Gemeinden und auch jeden Einzelnen vor enorme Herausforderungen. Auch in Bayern sind die Auswirkungen spürbar: Extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Starkregen und Überschwemmungen nehmen zu und beeinflussen die Infrastruktur, Natur und Umwelt sowie die Gesundheit und Lebensqualität. Die Bewältigung der Klimakrise ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert Maßnahmen auf allen politischen Ebenen – sowohl zum Klimaschutz und damit zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, als auch zur Klimaanpassung.
So bleiben unsere Gemeinden lebenswert
Um die Auswirkungen des Klimawandels zu mindern, ist eine Anpassung der gebauten Umwelt in unseren Gemeinden erforderlich. Dies ist bereits auf der Ebene des Städtebaus möglich. Siedlungen, die klimagerecht geplant und umgebaut werden, sind resilienter (widerstandsfähiger) gegenüber den Folgen des Klimawandels. Ein städtebauliches Klimaanpassungskonzept hilft Gemeinden, Klimaanpassung frühzeitig in der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen. Es ist eine wertvolle Entscheidungshilfe für die Nutzung und Gestaltung von Flächen im Gemeindegebiet und ein wichtiges Instrument für eine integrierte, zukunftsfähige Siedlungsentwicklung.
Was ist ein städtebauliches Klimaanpassungskonzept?
Das städtebauliche Klimaanpassungskonzept ist ein informelles Planungsinstrument. Es bereitet eine klimagerechte städtebauliche Entwicklung vor, indem es die Folgen des Klimawandels für die Kommune identifiziert und frühzeitig entsprechende Anpassungsmaßnahmen im Städtebau entwickelt. Ziel ist es, die Lebensqualität der Menschen zu sichern und die Infrastruktur widerstandsfähiger gegen klimatische Veränderungen zu machen.
Gegebenenfalls kann es je nach kommunaler Ausgangslage sinnvoll sein, den inhaltlichen Betrachtungsrahmen zu erweitern (z. B. zu Aspekten der Land- oder Forstwirtschaft, des Tourismus, der Biodiversität oder mit engeren Verknüpfungen zum Klimaschutz). Zudem könnten sich aus Förderprogrammen des Landes oder des Bundes Voraussetzungen oder inhaltliche Schwerpunktsetzungen ergeben, die von den Empfehlungen dieses Leitfadens abweichen bzw. darüber hinaus gehen.