8. Vom Beschluss zur Umsetzung

Um das Klimaanpassungskonzept erfolgreich in die Umsetzung bringen, lassen Sie es politisch beschließen, folgen Sie der erarbeiteten Umsetzungsstrategie und nutzen Sie das breite Spektrum an Instrumenten und Fördermöglichkeiten.

Headergrafik Thema 8

Lassen Sie das Klimaanpassungskonzept als „sonstige städtebauliche Planung“ nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschließen.

Durch einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats erhält das Klimaanpassungskonzept entsprechendes Gewicht und stärkt die Bindung der Akteure an dieses. Es wird mit dem Beschluss als Fachkonzept künftig bei allen Abwägungsprozessen der Bauleitplanung eingebracht und bei sonstigen städtebaulichen Vorhaben und planerischen Maßnahmen berücksichtigt. Dies führt auch dazu, dass die Ergebnisse bei einer etwaigen Änderung des Flächennutzungsplanes oder des Landschaftsplans einfließen.

Nutzen Sie die breite Palette an Instrumenten, um das Klimaanpassungskonzept erfolgreich umzusetzen.

Von vorbereitenden Konzepten und Planungen über konkretisierende Instrumente des Planungsvollzugs bis hin zu Förderangeboten: Zahlreiche kommunale Instrumente bieten die Möglichkeit, Klimaanpassung effizient und integriert umzusetzen. Welches Instrument wann und wie zum Einsatz kommt, hängt von den Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen vor Ort ab und muss daher individuell geprüft werden. Die Übersicht Kommunale Instrumente zur Klimaanpassung bietet dazu ein breites Spektrum an Möglichkeiten, Klimaanpassung in der Kommune umzusetzen.

Erstellen Sie einen Klimacheck als Leitfaden zur Integration der Klimaanpassungsbelange in Planungsprozessen.

Ein zentraler Baustein für die Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts sollte ein Klimacheck sein. Er dient zur frühzeitigen und systematischen Berücksichtigung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelangen bei städtebaulichen Planungen und Entscheidungen der Bauleitplanung sowie vorbereitender städtebaulicher Konzepte und Wettbewerbsverfahren. Es ist dabei als Orientierungshilfe bei der Überprüfung und Bewertung der Klimaanpassungsanforderungen in einem frühen Stadium der Planbearbeitung zu verstehen. Dies kann etwa in Form einer „Klimarelevanzprüfung“ im Rahmen von politischen Beschlussvorlagen erfolgen, bei der Beschlüsse und Anträge auf ihre klimatische Auswirkung und Verträglichkeit hin überprüft werden.

Als Vorlage und erste Orientierung kann hierbei der Klimacheck des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz dienen, der ein interaktives PDF-Tool darstellt, das die jeweiligen Anpassungsbedarfe ermittelt und den Gemeinden mit Strategieoptionen zur Seite steht. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Version und Daten aus dem Jahr 2014 stammen.

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Aus dem Modellvorhaben

“Wir müssen uns zu jeder Beschlussvorlage des Stadtrats in der Sitzungsvorlage äußern, ob die Maßnahme sich auf das Stadtklima auswirkt. Wenn ja, können wir einige Eckpunkte angeben und einen Text zur Begründung beifügen. Das System ist einfach und nicht stark vorstrukturiert. Dadurch kann es gut auf alle Projekte angewendet werden.”

Peter Schwartzkopff, Stadtplanungsamt

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Aus der Praxis

 

Bremer Klimaanpassungscheck 2.0

Der Leitfaden dient der frühzeitigen und systematischen Berücksichtigung von Klimaanpassungsbelangen bei städtebaulichen Planungen und Entscheidungen der Bauleitplanung und dazu vorbereitender städtebaulicher Konzepte und Wettbewerbsverfahren. Mittels spezifischer Leitfragen im Rahmen von themenbezogenen Checklisten erfolgt die Ermittlung und Gewichtung und sodann wertende Berücksichtigung der Klimaanpassungsbelange.

Klimaanpassungs-Check für Kommunen in NRW

Als Orientierungshilfe zur Umsetzung des Berücksichtigungsgebots des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen dient der Klimaanpassungs-Check den nordrhein-westfälischen Städten, Gemeinden und Kreisen im Rahmen von Beschlussvorlagen. Vorgestellt wird ein Prüfungsverfahren in zwei Schritten: Voreinschätzung zur Klimarelevanz der Vorlage sowie Prüfung der Berücksichtigung von Klimaanpassung und Optimierung. Zu beiden Stufen gibt es hilfreiche Fragestellungen, Vorlagen und weitere Informationen sowie Praxisbeispiele.

 

Nutzen Sie das umfangreiche Angebot an Förderprogrammen zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen.

Der Freistaat Bayern und der Bund bieten ein breites Angebot an Förderprogrammen, die die Anpassung an den Klimawandel finanziell unterstützen.

Entwickeln Sie innovative Lösungen, um Innenentwicklung und Klimaanpassung miteinander zu vereinen.

Die Förderung der Innenentwicklung und die Bewältigung der Folgen des Klimawandels sind keine Gegensätze, sondern bieten die Chance, beide Ziele harmonisch miteinander zu verbinden. Innenentwicklung zielt darauf ab, bestehende Siedlungsflächen effizient zu nutzen und die Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsflächen zu vermeiden. Dieses Flächensparen ist ein zentraler Baustein der Klimaanpassung.

Ein Argument gegen die wohnraumschaffende Innenentwicklung ist die Flächenkonkurrenz mit Maßnahmen der grün-blauen Infrastruktur und umgekehrt. Innenentwicklung kann jedoch durch die gezielte Nutzung von bisher ungenutzten oder ineffizient genutzten Flächen, wie Brachflächen, Baulücken oder innerstädtischen Freiflächen erfolgen, die Potenziale für die Schaffung von Grünflächen und Dachbegrünungen bieten. Darüber hinaus wird eine effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ermöglicht, wodurch der Bedarf an neuer Flächeninanspruchnahme reduziert wird.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert jedoch innovative Lösungen, die an die jeweiligen städtischen Gegebenheiten angepasst sind, wie z. B. die Schaffung multifunktionaler Räume, vertikale Begrünung, innovative Regenwassermanagementsysteme oder die Umwandlung von Verkehrsflächen in grüne Korridore.


Aus der Praxis

 

Praxisbeispiele der Flächensparoffensive Bayern 

Auf der Seite der Flächensparoffensive Bayern werden zahlreiche Positiv-Beispiele für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Siedlungsentwicklung aufgezeigt. Hierzu gehört u.a. die Vorstellung mehrerer Kommunen, die das Gütesiegel „Flächenbewusste Kommune" erhalten haben und dabei neben einer sozialverträglichen Innenentwicklung auch Flächenentsiegelung und Nachbegrünung im Blick halten.

Klimawohlsiedlung Hannover

Das KlimaWohL-Projekt – „Klimaangepasstes, nachhaltiges Wohnen und Leben im Quartier“ ist ein innovatives Beispiel, wie Klimaanpassung bei der Entwicklung eines neuen Wohnquartiers systematisch von Beginn an – und in den verschiedenen Planungsschritten – berücksichtigt werden kann. Auf Basis der damit gewonnenen Erkenntnisse wurden ein „Hannover-Modell" und ein Leitfaden erarbeitet, der auch für andere Kommunen hilfreich sein kann.

Überprüfen Sie aktuelle Planungen auf Klimaverträglichkeit und entwickeln Sie ggf. Anpassungsempfehlungen.

Im Rahmen des Klimaanpassungskonzepts ist es sinnvoll, nicht nur die zukünftigen Herausforderungen zu betrachten, sondern auch die aktuellen städtebaulichen Planungen der Kommune auf ihre Klimaverträglichkeit hin zu überprüfen. Durch die Analyse laufender oder geplanter Bauvorhaben und Infrastrukturmaßnahmen auf mögliche Risiken durch den Klimawandel können frühzeitig Anpassungsmaßnahmen entwickelt und integriert werden.

Durch die praktische Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen in aktuellen Planungen zeigt die Kommune nicht nur ihre Sensibilität für das Thema, sondern auch ihre Entschlossenheit, konkrete Schritte in Richtung Klimaanpassung zu gehen. Dies hat einen unmittelbaren Vorbildcharakter und fördert das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer klimaangepassten Stadtentwicklung sowohl bei den Entscheidungsträgern als auch in der Bevölkerung. Zudem können mögliche Konflikte zwischen kurzfristigen Entwicklungsinteressen und langfristigen Klimaanpassungszielen minimiert werden.

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Aus dem Modellvorhaben

“Der Martin-Luther-Platz ist eine Erweiterungsfläche des Schwabacher Marktplatzes und wird gerade stark verändert durch großflächige Entsiegelung, Begrünung, einen Wasserlauf und unterirdische Regenwasserrückhaltung zur Bewässerung, die diesen Platz attraktiver und klimagerechter ausbilden sollen. Damit soll die Aufenthaltsqualität, insbesondere auch natürlich für vulnerable Gruppen, alte Menschen oder auch Kinder, deutlich erhöht werden. Die ersten Entwürfe zur Umgestaltung gehen auf einen Realisierungswettbewerb vor ca. 15 Jahren zurück. Dieser Entwurf sah noch ganz anders aus und war mit deutlich weniger Grün versehen. Dieser konnte damals nicht realisiert werden. Jetzt ist man das Thema wieder angegangen. Die Wettbewerbsgewinner haben den Entwurf weiterentwickelt und dabei auch die Klimathematik stärker berücksichtigt. Gleichzeitig ist auch weiterhin eine Nutzung für Feste oder Märkte wie bisher möglich. Die Bürgerinnen und Bürger haben dies sehr positiv aufgenommen. Eine abschließende Entscheidung durch den Stadtrat steht noch aus.”

Peter Schwartzkopff, Stadtplanungsamt

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